Standardisierte Ratschläge „Wie schreibe ich eine „Beschwerde“ erscheinen mir wenig hilfreich.
Gern würde ich mich an einem deutschlandweiten Erfahrungsaustausch zum Thema „Umgang mit der Übergriffigkeit von Psychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Institutionen aus Opfersicht“ beteiligen.
Auf Grund vielfältiger Erfahrungen empfehle ich jedem „Opfer“, oder auch „andere Mitwisser und Hinweisgebern“ , sich so gut wie es irgendwie geht, also vorbereitend, sich emotionaler, finanzieller und rechtlicher Unterstützung zu versichern, bevor es zu Äußerungen gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft, der Psychotherapeutenkammer gegenüber anderen Psychotherapeuten , selbst gegenüber Psychotherapeuten aus Hilfseinrichtungen, mitunter auch gegenüber Personen aus dem eigenen Umkreis kommt. Von bloßen vertrauensheischenden Lippenbekenntnisse ist wenig zu halten.
Der „Täter“ hat die (schweren) Probleme….des „Opfers“ nicht. Er sorgt sich um seine berufliche Existenz und Reputation. Dies erklärt einerseits die Heftigkeit der Reaktion, die weder Kosten und Skrupel scheut. Ein anderer Grund dürfte in der unverzeihlichen Machtverweigerung des „Opfers“ liegen. Die Psychotherapeutenkammern sind meines Erachtens ungeeignet für das wirksame Verfolgen von berufsrechtlichen Vergehens. Sie verfügen über keinerlei Ermittlungsbefugnis, sondern nur über ein Auskunftsrecht. Schreiben an die PT-Kammer finden sich dann auch schnell bei dem „Täter“ und der Staatsanwaltschaft wieder. Ältere abgewiesene Anzeigen können schon längst in dem Schredder gelandet sein.
Gelingt dem „Opfer“ oder der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaft der Tatnachweis nicht BEWEISSICHER, droht ein massives juristischen Vorgehen gegen die anzeigende Person(en), abgesehen von den im Umlauf gebrachten Gerüchten die ein übriges bewirken. Auch wenn es nicht wirklich trostreich klingt: In erster Linie sollte es um das Überleben des „Opfers“ gehen!